Immobilien-Fazendas
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Anleitung zum Immobilienkauf in Brasilien

Ausländer und Immobilienkauf in Brasilien

Anleitung zum Kauf einer Immobilie, die aus 3 Phasen besteht.

Phase 1
Sind  sich nach der Besichtigung Käufer und Verkäufer einig geworden, wird  ein Termin zur Abgabe der Kaufabsichtserklärung abgestimmt.

Phase 2
In  Brasilien wird nicht sofort ein Kaufvertrag abgeschlossen, sondern  zuerst eine Kaufabsichtserklärung, bei der eine Anzahlung von 10 % vom  Gesamtkaufpreis gezahlt wird.
Die  Kaufabsichtserklärung (Promessa de compra e venda) dient dazu, das der  Verkäufer die Sicherheit( 10 % Anzahlung) hat, dass der Käufer kauft und  der Käufer weiß, dass die Immobilie nicht anderweitig verkauft wird  bzw. nicht mehr auf dem Immobilienmarkt angeboten wird.  

In  der Kaufabsichtserklärung stehen Namen, Adresse, Familienstand, Beruf,  Steuernummer von Verkäufer und Käufer sowie die Adresse und Beschreibung  der Immobilie und Höhe des Gesamtkaufpreises und der Wert der 10 %  Anzahlung.  

Auch sollte schon ein Nachweis vorliegen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer der Immobilie ist.

Die Anzahlung von 10 % bei der Kaufabsichtserklärung ist in Brasilien gesetzlich geregelt.  
Sollte der Käufer von seiner Kaufabsicht zurücktreten, ist die Anzahlung weg.
Sollte der Verkäufer von seiner Verkaufsabsicht zurücktreten, muss er dem Käufer die Anzahlung doppelt zurückzahlen.
Unabhängig davon, ob die Kaufabsichtserklärung privat oder notariell gemacht wurde.

Nach  Unterschrift müssen die beteiligten Parteien noch zum Notar gehen,  damit eine Beglaubigung der Unterschriften gemacht wird, damit der  Vertrag rechtsgültig ist.

Phase 3
Nachdem  die Anzahlung getätigt und quittiert wurde, dauert es ca. 1 bis 2  Wochen bis ein Notartermin abgestimmt werden kann, um den Kaufvertrag  (Escritura publica de compra e venda) zu unterschreiben.

Der  Verkäufer muss eine Vielzahl von aktuellen Dokumenten beibringen (ob  der Verkäufer oder die Immobilien Steuerschulden haben, ob Verkäufer  oder die Immobilie in Gerichtsverfahren involviert sind, Nachweis das  alle Gebühren bezahlt wurden, etc. etc.).

Liegen  alle Unterlagen vor, werden die vom Makler (ist gesetzlich verpflichtet  diese auf Richtig und Vollständigkeit zu überprüfen) geprüft.
Sollte  alles ok sein, wird ein Notartermin vereinbart. Der Notar überprüft die  Unterlagen auf die Vollständigkeit gemäß gesetzlicher Anforderung sowie  ob in den Dokumenten irgendwelche Einträge stehen (Steuerschulden,  Sperrvermerke), die einen Immobilienverkauf verbieten und das die  Übertragungsgebühr (ITPI) vom Käufer gezahlt wurde.

Bei Unterschrift Kaufvertrag wird die Schlüsselübergabe und Restzahlung vom Kaufpreis vollzogen.


P.S
Um  in Brasilien geschäftsfähig zu sein, muss eine Steuernummer vom  Finanzamt ( Receita Fazenda) vorliegen, die sogenannte CPF (cadastro de  pessoa fisica).
Diese  kann man bei den Banken Banco do Brasil oder Caixa Economica Federal  unter Vorlage des Reisepasses beantragen oder direkt auf der Webseite  der Receita Fazenda. Nach ca. 3 bis 4 Werktagen kann diese auf der  Webseite vom Finanzamt ( Receita Federal) ausgedruckt werden.
Auch besteht die Möglichkeit die CPF über das brasilianische Konsulat im jeweiligen Heimatland zu beantragen.


Ausländer  ohne Aufenthaltsbewilligung dürfen und können kein Bankkonto in  Brasilien eröffnen. Deshalb sollte man im Voraus planen, wie die  Anzahlung bei der Kaufabsichtserklärung gezahlt wird.

Die  Gesetzesvorlage RN 36/2018 sagt aus, das Ausländer ein Anrecht zur  Aufenthaltserlaubnis haben, sofern im Norden von Brasilien eine  Immobilie von gleich oder mehr von BRL 700.000,00 und im Süden eine  Immobilie von gleich oder mehr BRL 1.000.000,00 erworben wird.

Auf Anfrage führen wir den kompletten Service von Beantragung bis zum Erhalt der Aufenthaltsbewilligung durch.
InvestmentConsultingBrasil LTDA
CNPJ 17.068.133/0001-00
Whatsapp/Telegram: +5521 982309371
Avenida das Américas 18500 - Recreio / Rio de Janeiro - Brasilien

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